Appendix: Recherchematerial des Autors
Leserbriefe/Gegendarstellungen/Gerichtsurteile/Sonstiges



Einige Gerichtsentscheidungen zur Glaubensgemeinschaft Universelles Leben (Stand: Oktober 2005)


1. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13.10.1994 – 4 CE 93.2586 –, ergangen in dem Rechts-streit Universelles Leben e.V. ./. Gemeinde Hettstadt:

Beim Universellen Leben e.V. handelt es sich um eine Religionsgemeinschaft i.S.v.Art.140 Grundgesetz i.V.m. Art.137 Weimarer Reichsverfassung (Leitsatz 1, abgedr. in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1995, S.502)


2. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4.4.1995 – 7 CE 95.462 –, ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben e.V. ./. Freistaat Bayern:

Der Bayerischen Landeszentrale für politische Bil-dungsarbeit wird im Wege einer einstweiligen Anordnung u.a. untersagt,

dem Universellen Leben "Rassismus und dabei insbe-sondere Antisemitismus vorzuwerfen",

zu behaupten, "es existieren bereits Anzeichen für eine Kooperation zwischen dem UL und rechtsextremen Organisationen".



3. Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 8.1.1998 – 3 O 601/97 –, ergangen in dem Rechtsstreit Firma Gut zum Leben ./. Junge Union Neu-Isenburg:

Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung zu behaupten,

dass Menschen in Geschäften der Firma Gut zum Leben nur für einen Hungerlohn arbeiten würden.


4. Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 4.9.1998 – M 24 K 95.3517 -, ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben e.V. ./. Landeszentrale für politische Bildungsarbeit:

Das Verwaltungsgericht untersagt u.a., die Behauptung zu verbreiten,

dass die Mitarbeiter von Betrieben, die von Anhängern der Glaubensgemeinschaft gegründet wurden und betrieben werden, "mit einem Hungerlohn abgespeist werden".

Weiter erklärte es das Verwaltungsgericht in diesem Urteil für unzulässig,

dem Universellen Leben einen "Hang zum Totalitarismus" nachzusagen, der bei solchen Gruppen "zu einer Belastung für eine pluralistische Demokratie" werde.


5. Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 18.12.2001 – 17 O 627/01 –, ergangen in dem Rechtsstreit Firma Lebe Gesund ./. Aktion Bildungsinformation e.V.:

Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung zu behaupten,

in den der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben zugehörigen sogenannten Christusbetrieben würden die Leute entgegen aller rechtlichen Bestimmungen weit unter Tarif bezahlt. Erwachsene verdienten in Vollzeittätigkeit nur 2.000,00 DM.




6. Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 14.4.1999 – W 10 K 98.1100 -, ergangen in dem Rechtsstreit Firma Gut zum Leben ./. Freistaat Bayern:

Das Verwaltungsgericht spricht dem von Angehörigen des Universellen Lebens geführten landwirtschaftlichen Betrieb staatliche Fördermittel für ökologischen Landbau zu.

In einer umfassenden Begründung bestätigt das Gericht, dass es sich bei der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben um eine gesetzes- und verfassungstreue Religionsgemeinschaft handelt.


7. Urteil des Landgerichts Berlin vom 9.1.2003 – 27 O 445/02 -, ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben e.V. ./. Chatwin:

Das Landgericht untersagt die Behauptung,

die Ideologie der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben beinhalte antisemitisches Gedankengut.


8. Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 20.1.2003 – 324 O 15/03 -, ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben ./. Andreas Hochhaus:

Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung, in bezug auf das Universelle Leben zu behaupten,

es handle sich um eine "vom Gericht als totalitäre Sekte bezeichnete" Gemeinschaft,

es handle sich um eine Gruppierung, "die antisemitisches und faschistisches Gedankengut verbreitet".


9. Beschluss des Landgerichts Berlin vom 15.6.2004 – 27 O 496/04 -, ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben ./. Samuel Laster:


Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung, in bezug auf das Universelle Leben


a) die Äußerung

"UL steht, wie aus den Anlagen hervorgeht, in offener und verdeckter Verbindung zu einer Vielzahl von Organisationen mit rechtsextremen Gedankengut."

zu verbreiten oder verbreiten zu lassen;

b) die Äußerung

"Die Sekte widmete nicht nur eine ganze Ausgabe ihrer Zeitschrift 'Christusstaat' (Nr.9, 1991) antisemitischer Hetzpropaganda",

zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, es sei denn, es wird gleichzeitig hinzugefügt, dass sich der Redakteur der Zeitschrift "Christusstaat" von den entsprechenden Texten öffentlich distanziert und dafür entschuldigt hat;

c) die Äußerung

"... einer ihrer Wortführer (Klaus Meurer) vertrat auch die folgende Auffassung: 'Die Juden im Dritten Reich seien wahrscheinlich reinkarnierte Seelen von Sklavenhändlern im Alten Rom gewesen. Nach 'Göttlichem Gesetz' seien sie unter Hitler eben 'dran' gewesen." und "Das Gesetz arbeitet präzise. Die Nazis, die Gestapoleute sind sicherlich, deskriptiv gesehen, Vollstrecker des Schicksals..."

zu verbreiten oder verbreiten zu lassen;

d) die Äußerung

(Pfarrer Thomas Gandow... warnte...) "Die Sekte habe früher auch Thesen über eine 'jüdisch-zionistische Weltverschwörung' sowie Auszüge aus den angeblichen 'Protokollen der Weisen von Zion' verbreitet"

zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, es sei denn, es wird gleichzeitig hinzugefügt, dass sich der Redakteur der entsprechenden Veröffentlichung öffentlich davon distanziert und entschuldigt hat;

e) die Äußerung

"Behauptungen in eigenen Publikationen, dass auch Deutschland 'Spielball herrschsüchtiger Juden' sei, (wurden nach öffentlichen Protesten zurückgenommen)"

zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.


10. Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 24.10.2005 – 324 O 817/05 -, ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben ./. Sebastian Vollnhals:

Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung, in bezug auf das Universelle Leben zu äußern,

"rechter 'UL-Mob'", "Weg mit dem Nazidreck!", "Rassistischen Christenwahn angreifen!"


Dr. Christian Sailer, Rechtsanwalt

    Main Post, 05.03. 2003:
    Aus dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
    Leserbrief Dr. Martin Balluch an Tba und voice
    Brief von Ulrich Dittmann, AK humaner TS u. gegen Tierversuche,
    
    Leserbrief Dr. Holger Schleip
    Stellungnahme Universelles Leben vom 30.10.2002
    Stellungnahme Verlag Das Brennglas, Julia Brunke
    Brief Prof. Dr. Klaus Meurer
    Leserbrief von Prof. Dr. Hubertus Mynarek an VOICE und Tba
    Leserbrief Silke Dziallas an Tba und voice
    Leserbrief Hans Schwinger an voice
    Briefe von Peter Beck, Schweiz, an A. Hochhaus und Tba
    
    Brief von Dr. Eberhart Schneider an Sektenpfarrer Gandow
    Renate Hartwig,direct report Nr. 3-4-5
    Pressemitteilung von Christian Sailer vom 30.Juli 2002
    Stellungnahme von Kurt Eicher, Ini zur Abschaffung der Jagd:
    Offener Brief an Einzelpersonen und Organisationen
    Brief Sylvia Layer an Kurt Eicher
    
    Pressemitteilung der Initiative zur Abschaffung der Jagd
    Leserbrief Christian Peter, AJ-Forum Schweiz an VOICE und Tba
    Richtigstellung Kurt Eicher an A. Hochhaus
    Leserbrief von Julia Brunke vom Oktober 2002 an VOICE und Tba
    Ralf Maubach/Editorial „Schutz für Mensch,Tierund Umwelt“
    
    Anti-Jagd-Forum Schweiz / e-mail von Peter Beck
    Rundbrief von Tierrechtlern
    Globus, BUND Naturschutz 11/98
    Brief Marc Buchtmann
    Brief II Marc Buchtmann
    
    Antwort von Hans-Jürgen Lutz, Tier- und Naturschutz e.V.
    Astrid Krämer, Initiative jagdgefährd. Haustiere an A. Hochhaus:
    Gedächtnisprotokoll Telefonat Thomas D.(Die fantastischen Vier)
    Beitrag von Kurt Eicher auf dem Tierrechtskongress in Wien
    Beiträge von Julia Brunke auf dem Tierrechtskongress in Wien
    Ich war auf einer Party