Appendix: Recherchematerial des Autors
Leserbriefe/Gegendarstellungen/Gerichtsurteile/Sonstiges
Einige Gerichtsentscheidungen zur Glaubensgemeinschaft Universelles Leben
(Stand: Oktober 2005)
1. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13.10.1994 – 4
CE 93.2586 –, ergangen in dem Rechts-streit Universelles Leben e.V. ./.
Gemeinde Hettstadt:
Beim Universellen Leben e.V. handelt es sich um eine Religionsgemeinschaft
i.S.v.Art.140 Grundgesetz i.V.m. Art.137 Weimarer Reichsverfassung (Leitsatz
1, abgedr. in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1995, S.502)
2. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4.4.1995 – 7 CE
95.462 –, ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben e.V. ./.
Freistaat Bayern:
Der Bayerischen Landeszentrale für politische Bil-dungsarbeit wird im Wege
einer einstweiligen Anordnung u.a. untersagt,
dem Universellen Leben "Rassismus und dabei insbe-sondere Antisemitismus
vorzuwerfen",
zu behaupten, "es existieren bereits Anzeichen für eine Kooperation zwischen
dem UL und rechtsextremen Organisationen".
3. Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 8.1.1998 – 3 O 601/97 –,
ergangen in dem Rechtsstreit Firma Gut zum Leben ./. Junge Union
Neu-Isenburg:
Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung zu
behaupten,
dass Menschen in Geschäften der Firma Gut zum Leben nur für einen Hungerlohn
arbeiten würden.
4. Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 4.9.1998 – M 24 K 95.3517
-, ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben e.V. ./.
Landeszentrale für politische Bildungsarbeit:
Das Verwaltungsgericht untersagt u.a., die Behauptung zu verbreiten,
dass die Mitarbeiter von Betrieben, die von Anhängern der
Glaubensgemeinschaft gegründet wurden und betrieben werden, "mit einem
Hungerlohn abgespeist werden".
Weiter erklärte es das Verwaltungsgericht in diesem Urteil für unzulässig,
dem Universellen Leben einen "Hang zum Totalitarismus" nachzusagen, der bei
solchen Gruppen "zu einer Belastung für eine pluralistische Demokratie"
werde.
5. Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 18.12.2001 – 17 O 627/01
–, ergangen in dem Rechtsstreit Firma Lebe Gesund ./. Aktion
Bildungsinformation e.V.:
Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung zu
behaupten,
in den der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben zugehörigen sogenannten
Christusbetrieben würden die Leute entgegen aller rechtlichen Bestimmungen
weit unter Tarif bezahlt. Erwachsene verdienten in Vollzeittätigkeit nur
2.000,00 DM.
6. Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 14.4.1999 – W 10 K 98.1100
-, ergangen in dem Rechtsstreit Firma Gut zum Leben ./. Freistaat Bayern:
Das Verwaltungsgericht spricht dem von Angehörigen des Universellen Lebens
geführten landwirtschaftlichen Betrieb staatliche Fördermittel für
ökologischen Landbau zu.
In einer umfassenden Begründung bestätigt das Gericht, dass es sich bei der
Glaubensgemeinschaft Universelles Leben um eine gesetzes- und
verfassungstreue Religionsgemeinschaft handelt.
7. Urteil des Landgerichts Berlin vom 9.1.2003 – 27 O 445/02 -,
ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben e.V. ./. Chatwin:
Das Landgericht untersagt die Behauptung,
die Ideologie der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben beinhalte
antisemitisches Gedankengut.
8. Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 20.1.2003 – 324 O 15/03 -,
ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben ./. Andreas Hochhaus:
Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung, in bezug
auf das Universelle Leben zu behaupten,
es handle sich um eine "vom Gericht als totalitäre Sekte bezeichnete"
Gemeinschaft,
es handle sich um eine Gruppierung, "die antisemitisches und faschistisches
Gedankengut verbreitet".
9. Beschluss des Landgerichts Berlin vom 15.6.2004 – 27 O 496/04 -,
ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben ./. Samuel Laster:
Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung, in bezug
auf das Universelle Leben
a) die Äußerung
"UL steht, wie aus den Anlagen hervorgeht, in offener und verdeckter
Verbindung zu einer Vielzahl von Organisationen mit rechtsextremen
Gedankengut."
zu verbreiten oder verbreiten zu lassen;
b) die Äußerung
"Die Sekte widmete nicht nur eine ganze Ausgabe ihrer Zeitschrift
'Christusstaat' (Nr.9, 1991) antisemitischer Hetzpropaganda",
zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, es sei denn, es wird gleichzeitig
hinzugefügt, dass sich der Redakteur der Zeitschrift "Christusstaat" von den
entsprechenden Texten öffentlich distanziert und dafür entschuldigt hat;
c) die Äußerung
"... einer ihrer Wortführer (Klaus Meurer) vertrat auch die folgende
Auffassung: 'Die Juden im Dritten Reich seien wahrscheinlich reinkarnierte
Seelen von Sklavenhändlern im Alten Rom gewesen. Nach 'Göttlichem Gesetz'
seien sie unter Hitler eben 'dran' gewesen." und "Das Gesetz arbeitet
präzise. Die Nazis, die Gestapoleute sind sicherlich, deskriptiv gesehen,
Vollstrecker des Schicksals..."
zu verbreiten oder verbreiten zu lassen;
d) die Äußerung
(Pfarrer Thomas Gandow... warnte...) "Die Sekte habe früher auch Thesen über
eine 'jüdisch-zionistische Weltverschwörung' sowie Auszüge aus den
angeblichen 'Protokollen der Weisen von Zion' verbreitet"
zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, es sei denn, es wird gleichzeitig
hinzugefügt, dass sich der Redakteur der entsprechenden Veröffentlichung
öffentlich davon distanziert und entschuldigt hat;
e) die Äußerung
"Behauptungen in eigenen Publikationen, dass auch Deutschland 'Spielball
herrschsüchtiger Juden' sei, (wurden nach öffentlichen Protesten
zurückgenommen)"
zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
10. Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 24.10.2005 – 324 O 817/05
-, ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben ./. Sebastian Vollnhals:
Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung, in bezug
auf das Universelle Leben zu äußern,
"rechter 'UL-Mob'", "Weg mit dem Nazidreck!", "Rassistischen Christenwahn
angreifen!"
Dr. Christian Sailer, Rechtsanwalt |